Kurze Befundberichte zur Planung der weiteren Therapie an überweisende Ärzte sowie Krankmeldungen und Terminbescheinigungen sind in der Behandlung inbegriffen. Für darüberhinausgehende
Berichte müssen wir eine Schreibgebühr berechnen. Stellungnahmen und Gutachten für das Gericht oder für weiterführende Maßnahmen, die nicht von den Krankenkassen
getragen werden, werden nach dem jeweiligen Satz berechnet. Aus Kapazitätsgründen können wir Berichte frühestens 6 Wochen, nachdem Sie sie in Auftrag gegeben haben, fertigstellen. Bitte
berücksichtigen Sie, dass alle Berichte zulasten der Zeit für Therapien gehen. Fordern Sie daher bitte nur ausführliche Berichte an, wenn dies unbedingt notwendig ist.