Um ein Rezept für ein Medikament ausstellen zu können, muss Frau Dr. Wunram Ihr Kind mind. einmal pro Quartal sehen und Blutdruck/Puls müssen kontrolliert werden.
Daher vereinbaren Sie bitte rechtzeitig – d.h. 2-3 Monate vorher – einen Termin für Ihr Kind. Eine kurzfristige Terminvergabe ist mangels Kapazitäten leider nicht möglich.
BTM-Rezepte
Diese können nur innerhalb einer Woche ab Ausstellungsdatum in der Apotheke eingelöst werden. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir diese Rezepte nicht verschicken und nur an volljährige Personen, d.h. die Sorgeberechtigten, abgeben.
Rufen Sie bei uns an, wenn Sie ein neues Rezept benötigen, damit wir das Rezept ausdrucken können, bevor Sie zu uns in die Praxis kommen. Frau Dr. Wunram kann die Rezepte nur zwischen den Therapiestunden, also jeweils 5 Minuten vor der vollen Stunde, unterschreiben.
Diese können nur während der Sprechzeiten ausgestellt werden. Um eine Verordnung ausstellen zu können, muss Frau Dr. Wunram Ihr Kind mind. einmal pro Quartal sehen.
Daher vereinbaren Sie bitte rechtzeitig – d.h. 2-3 Monate vorher – einen Termin für Ihr Kind. Eine kurzfristige Terminvergabe ist mangels Kapazitäten leider nicht möglich.
In der Regel ist bei Heilmittelverordnungen (bis auf wenige Ausnahmefälle) nach dem 6. Rezept eine mind. 3-monatige Behandlungspause erforderlich. Nach der Pause kann, falls notwendig, ein erneuter Behandlungszyklus begonnen werden.